TGA-Fachplanung

Regional. Zertifiziert. Unabhängig.
Mit unserem Hauptsitz in Remagen unterstützen wir Sie deutschlandweit mit fundierter Beratung, professioneller Entwurfs- und Ausführungsplanung in den Bereichen Heizung, Klima, Lüftung und Sanitär.

Unser Angebot für Sie

Fachgerechte Technische Gebäudeausrüstung

Unsere Kernkompetenzen liegen in der fachgerechten Planung der Gewerke Heizung/Sanitär/Lüftung. Wir erarbeiten Planungen rund um effiziente Energie- und Wärmesysteme für Wohn- und Gewerbebauten.

Umsetzung Ihrer persönlichen Anforderung

Wir sind extrem flexibel und richten uns nach Ihren Wünschen und unterstützen Sie dort, wo Ihr Bedarf und Ihre Anforderungen tatsächlich liegen, unter Einhaltung der Norm/DIN-Vorgaben.

Nachhaltige Planung und innovative Lösungen

Eine modernste Planungssoftware schafft für Sie die Grundvoraussetzung, den gesetzlichen und vor allem effizienten Anforderungen von heute und morgen gerecht zu werden.

WICHTIG FÜR DIE ENERGIEEFFIZIENZ

TGA-Fachplanung

Energieberatung

Ihre Vorteile

Fachgerechte Technische Gebäudeausrüstung

Unsere Expertise in Energieeffizienz hilft unseren Kunden, Ressourcen zu schonen und Betriebskosten zu reduzieren.

Umsetzung Ihrer individuellen Wünsche

Wir bieten Ihnen eine bedarfsgerechte
Beratung und technische Planung, in enger
Abstimmung mit Ihnen, damit Ihre Bedürfnisse und Anforderungen
effektiv berücksichtigt und umgesetzt werden.

ZW-Energieberatung-jahrelange-Erfahrung-sichere-Planung

Jahrelange Erfahrung und sichere Planung

Wir verbinden umfangreiche Branchenkenntnisse sowie nachhaltige Werte mit neuester Technologie und höchster Effizienz.

 

So ist der Ablauf

Erstkontakt

Grundrisse und Anfrageformular digital teilen

Angebotserstellung

Vor-Ort-Termin bei Ihnen Zuhause

TGA-Fachplanung

Fachgerechte technische Gebäudeausrüstung

Förderhilfe

Sanierungsfahrplan und maximale Förderung erhalten

Die Förderung für Ihr energieeffizientes Haus

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Wir klären gerne Ihre offenen Fragen.

  1. GEG/EnEv/Wärmeschutznachweis

  2. Vollständig digital-bemaßter Grundriss und Gebäudeschnitt

Die Lüftungswärmeverluste werden für die Gebäudeheizlast (Standardheizlast) nur hälftig angerechnet. Die Norm geht davon aus, dass im Haus niemals in allen Räumen gleichzeitig gelüftet wird. Ebenso ist es unwahrscheinlich, dass ein Windzug das gesamte Gebäude mit kalter Luft infiltriert.

Bei Innenräumen mit unterschiedlichen Temperaturen wird Wärme durch die Wände oder Decken übertragen. Um die korrekte Raumheizlast zu berechnen, wird deshalb auch die Wärmeübertragung zwischen Bädern oder unbeheizten Räumen zu Wohnräumen betrachtet. Dies hat zwar keine Auswirkungen auf die Gebäudeheizlast, ist allerdings für die Auslegung der Heizflächen in den jeweiligen Räumen unabdingbar.

Nein, das ist nicht möglich. Eine Beauftragung der Heizlastberechnung ist zwingend erforderlich. Ohne Heizlastberechnung kann keine sinnvolle Auslegung der Fußbodenheizung erfolgen.

Damit die Heizung effizient läuft, müssen die einzelnen Komponenten richtig dimensioniert und auf den Energiebedarf des Hauses abgestimmt sein: vom Heizkessel über die Pumpe bis zur richtigen Einstellung der voreinstellbaren Thermostatventile an den Heizkörpern.

Bei rund 80 Prozent der Heizungsanlagen ist das nicht der Fall. Die Folgen: Die Räume werden ungleichmäßig warm, in zu warmen Zimmern geht teure Energie verloren. In anderen Räumen müssen die Bewohner*innen hingegen frieren. Nicht zuletzt kann es bei vielen Anlagen zu Störgeräuschen in Form von Rauschen, Pfeifen oder Brummen kommen. 

Bei einem Neubau ist der hydraulische Abgleich Pflicht. Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C) verpflichtet den/die Handwerker*in, die Heizanlage hydraulisch abzugleichen. Achten Sie darauf, dass eine Hocheffizienzpumpe mit der Energieeffizienzklasse A zum Einsatz kommt, auch wenn sie fest im Wärmeerzeuger eingebaut ist. Sofern Sie sich für einen Brennwertkessel entscheiden, ist ein möglichst großer Modulationsbereich (für ein durchschnittliches Einfamilienhaus zum Beispiel 5 bis 20 kW) empfehlenswert. Auch für Wärmepumpen gilt: Die Leistung sollte möglichst nicht zu groß sein und sich herunterregeln lassen.

Auch beim Tausch des Heizkessels oder bei einer Erneuerung der kompletten Heizungsanlage ist der hydraulische Abgleich eine Pflichtaufgabe – wenn der Auftrag nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB abgewickelt wird. Die VOB ist eigentlich für öffentliche und gewerbliche Auftraggeber gedacht. Sie kann aber auch für Ein- und Zweifamilienhäuser angewendet werden.

In Verträgen sollte daher möglichst Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C) genannt und die VOB beigefügt werden. Für einen hydraulischen Abgleich sind die nötigen Komponenten wie voreinstellbare Thermostatventile einzubauen.

Sind weitere Modernisierungen geplant, zum Beispiel an der Gebäudehülle, sollten diese möglichst vorher erledigt werden. So lässt sich die Heizungsanlage optimal auf den dann verminderten Wärmebedarf des Gebäudes anpassen.  

  • Weitaufnahme des Gesamtgebäudes: Eine Weitaufnahme des Gebäudes ist notwendig, um eventuelle Störflächen (Bäume, Nachbargebäude etc.) zu analysieren.
  • Gerüststellflächen
  • Gesamte Dachflächen
  • Angaben des Montageort der Komponente + der Wallbox
  • Angaben des aktuellen Zählers (Foto – alle Daten müssen erkennbar sein)
  • Baupläne

Mit einer Konformitätserklärung ist eine Herstellererklärung für die jeweiligen PV-Komponenten gemeint. Diese sollten dem Grundversorger zur Verfügung gestellt werden, damit er sehen kann, dass die Produkte die entsprechenden Normen einhalten.

Ab dem 1. Januar 2023 bringt das Jahressteuergesetz einige Erleichterungen für private Solaranlagen mit maximal 30 kWp Leistung. Neu-Kunden profitieren von einem Mehrwertsteuersatz von 0% auf ihre Solaranlage.

Als Erstes muss die Voranfrage bei dem zuständigen Grundversorger stattfinden. Dies findet in Absprache mit dem AC-Partner statt. Gerne sind wir hier behilflich.

Der Einsatz von Wärmepumpen und PV ist die ideale Kombination. Wärmepumpen arbeiten kostengünstig, sind nachhaltig, emissionsfrei und verbrauchen ein Minimum an Strom. Wenn Sie eine Wärmepumpe besitzen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen zudem die Möglichkeit, einen speziellen Wärmepumpen-Stromtarif zu beziehen. Diese Tarife werden von Versorgern separat angeboten und sind in der Regel günstiger als herkömmliche Stromtarife.