Dach dämmen
Eine Dachdämmung kann den Energieverbrauch Ihres Hauses erheblich reduzieren und gleichzeitig zusätzlichen Wohnraum schaffen. Mit ZW Energieberatung erhalten Sie alles aus einer Hand – von der Energieberatung bis hin zur Förderung für Ihre Dachdämmung. Sichern Sie sich jetzt bis zu 20 % Förderung.
Das Wichtigste in Kürze
Mit der Dämmung des Dachs kann der Heizenergiebedarf um bis zu 8 % gesenkt werden. Gerade bei älteren Häusern gehen etwa 35 % der Heizenergie über die Gebäudehülle verloren.
Eine Dachdämmung ist sowohl im Winter als auch im Sommer vorteilhaft und verbessert den Wohnkomfort.
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Wohngebäude (WG) bietet die KfW einen Förderkredit mit einem Tilgungszuschuss.
DACH DÄMMEN
Das sind die Einsparpotenziale
- Mit der Dämmung des Dachs kann der Heizenergiebedarf um bis zu 8 % gesenkt werden. Gerade bei älteren Häusern gehen etwa 35 % der Heizenergie über die Gebäudehülle verloren – ein altes Dach zu dämmen, ist also definitiv sinnvoll.
- Soll der Dachboden als zusätzlicher Wohnraum genutzt werden, lohnt sich eine Kombination aus Dachisolation und Dachausbau. Für die Nutzung als Stauraum eignet sich hingegen eher die Dämmung der obersten Geschossdecke, da diese maßgeblich günstiger ist.
- Für ein durchschnittliches Mehrfamilienhaus mit ca. 800 m² Wohnfläche können mehr als 800 € Heizkosten eingespart werden.
*Bei einem gasbeheizten Einfamilienhaus, das in den 1980er-Jahren gebaut wurde und etwa 110 m² Wohnfläche hat.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für die Dachdämmung?
- Für die Dämmung und Sanierung des Dachs gibt es eine staatliche Förderung durch die BEG EM, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgezahlt wird. Mit einer Energieberatung können bis zu 20 % der Kosten gefördert werden, vorausgesetzt, es wird mindestens 2.000 € Eigeninvestition geleistet. Ohne Energieberatung oder iSFP beträgt die Förderung 15 %. Die maximale Fördersumme ist auf 60.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt.
- Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Wohngebäude (WG) bietet die KfW einen Förderkredit mit einem Tilgungszuschuss.
- Voraussetzung für die Fördermittel ist die Energieberatung, Antragsstellung und Prüfung der Maßnahmen durch dena-zertifizierte Energieeffizienz-Experten.
Wie beantrage ich die Fördermittel?
1. Anruf
Kostenloses Erstgespräch
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2. Förderantrag
Gestellt in kürzester Zeit
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3. Bewilligung
Wir sind während des ganzen Prozesses an Ihrer Seite
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4. Förderhilfe
Erhalt der maximalen Förderung
Wir klären gerne Ihre offenen Fragen
Die bestgeeignete Dämmart hängt davon ab, wie der Dachboden genutzt werden soll. Wird der Spitzboden lediglich als Stauraum verwendet, reicht eine Dämmung der obersten Geschossdecke aus. Soll der Spitzboden jedoch zusätzlich als Wohnraum dienen, ist eine Dachdämmung sinnvoller.
Bei der Dachdämmung ist es entscheidend, Wärmebrücken zu vermeiden. Diese können Feuchtigkeit in die Dämmung eindringen lassen, was zu Bauschäden und Schimmelbildung führt. Daher muss die Dampfsperre (PE-Folie) sorgfältig und lückenlos verlegt werden, um Wärmeverlust zu verhindern. Am besten wird immer eine Fachkraft hinzugezogen, um Fehler zu vermeiden und Fördermittel beantragen zu können.
Die Dauer der Dämmarbeiten hängt von der gewählten Dämmart ab. Innendämmungen wie die Zwischen- und Untersparrendämmung können innerhalb von 1–2 Tagen installiert werden. Bei Aufsparrendämmungen muss hingegen das Dach zunächst abgedeckt und anschließend neu eingedeckt werden, was insgesamt mehrere Tage beansprucht.
Die energetisch effizienteste Lösung ist die Aufsparrendämmung. Aufgrund der hohen Kosten ist jedoch bei Steildächern eine Kombination aus Zwischen- und Untersparrendämmung empfehlenswert, um Wärmebrücken zu vermeiden.
Grundsätzlich ist es möglich, ein Dach selbst zu dämmen, wenn es um Innenarbeiten geht. Bei Aufsparrendämmungen sollte hingegen eine Fachfirma beauftragt werden, da hier ein höheres Risiko für Fehler und Unfälle besteht. Zudem ist für die Beantragung von BAFA-Fördermitteln eine Fachunternehmererklärung erforderlich, die die ordnungsgemäße Durchführung der Dämmarbeiten bescheinigt.