KfW-Förderung für Einzelraum-feuerstätten angepasst:

15.07.24

KfW-Förderung für klimafreundliche Neubauten: Holzfeuerstätten jetzt erlaubt

Das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ wurde aktualisiert und erlaubt nun die Installation von Holzfeuerstätten in Neubauten, die als klimafreundlich gefördert werden. Zuvor führte der Einbau von Kaminöfen, holzbefeuerten Küchenherden oder Pelletöfen zu einem Förderausschluss. Diese Regelung wurde nun rückwirkend geändert, sodass auch bereits genehmigte Projekte von der Anpassung profitieren.

Mehr Flexibilität durch Schornsteine

Dank der neuen Förderbedingungen können Bauherren jetzt auch einen Schornstein einplanen, was eine flexiblere Wärmeversorgung in der Zukunft ermöglicht. Viele Immobilienbesitzer möchten neben Wärmepumpen oder Photovoltaikanlagen eine zusätzliche Wärmequelle, wie einen Kaminofen, nutzen, um unabhängiger zu sein. Ein mehrzügiger Schornstein, der neben Abgaskanälen auch Platz für Kabel und Leitungen bietet, erleichtert die spätere Integration weiterer Heiz- oder Klimasysteme.

Wichtige Einschränkungen

Trotz der neuen Regelung sind Biomasse-Heizungsanlagen weiterhin von der Förderung ausgeschlossen. Die Holzfeuerstätte darf nicht an den Wasserkreislauf der Heizungsanlage angeschlossen werden und wird nicht als Hauptwärmequelle angerechnet. Sie kann jedoch die Wärmepumpe unterstützen und bei niedrigen Temperaturen helfen, hohe Stromkosten zu vermeiden.

Nahaufnahme einer Wärmepumpe im Sonnenlicht, die Effizienz und moderne Technik zeigt.

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