Heizungstausch

Um Energie- und Heizkosten zu senken, ist ein Heizungswechsel eine effektive Lösung. Bei ZW Energieberatung finden Sie alles aus einer Hand – von der Energieberatung bis hin zum Förderservice.

Das Wichtigste in Kürze

Wärmepumpen dienen der Beheizung und Warmwasserversorgung und können ebenfalls zur Kühlung von Gebäuden genutzt werden.

Sie arbeiten ohne den Einsatz fossiler Brennstoffe und benötigen für ihren Betrieb lediglich eine geringe Menge an Strom.

Es gibt drei Haupttypen von Wärmepumpen, die nach der jeweiligen Wärmequelle benannt sind: Luft, Wasser und Erdwärme.

WÄRMEPUMPE

Das sind die Einsparpotenziale

Da Wärmepumpen auf erneuerbare Energien und nahezu unbegrenzte Ressourcen wie Umweltwärme zurückgreifen, können sie vor allem Heizkosten erheblich senken. Im Gegensatz zur Solarthermie ist kein zusätzliches Heizsystem erforderlich, um nachts oder im Winter zu unterstützen. Zudem sind die Stromkosten für den Betrieb einer Wärmepumpe im Verhältnis zur erzeugten Wärme relativ gering.

Maßnahmen: Wärmepumpe 

Wärmepumpe neben einem modernen Haus mit dem Hinweis: 2000 € pro Jahr Energiekosten gespart.

*Bei den Einsparungen werden die CO2 Steuerersparnis, die Rendite auf den gesparten Betrag und die Nutzung einer PV-Anlage mit eingerechnet.

KOMPAKT ERKLÄRT

Was ist eine Wärmepumpe?

Grafik zur Funktionsweise einer Wärmepumpe.

FÖRDERUNG

Welche Förderungen gibt es für Wärmepumpen?

Nahaufnahme einer Wärmepumpe im Sonnenlicht, die Effizienz und moderne Technik zeigt.

Wie beantrage ich die Fördermittel?

*Bei Klick auf die einzelnen Punkte erhalten Sie weiterführende Infos.

Wir klären gerne Ihre offenen Fragen

Eine Wärmepumpe ist ein fortschrittliches Heizsystem, das Umweltwärme nutzt und diese in den Heizkreislauf des Hauses einspeist, um sowohl für Heizung als auch für die Warmwasserbereitung zu sorgen.

Für die effiziente Funktion einer Wärmepumpe ist der Kältekreislauf entscheidend: Das Kältemittel verdampft durch die Aufnahme von Umweltwärme und wird anschließend verdichtet. Dabei steht es unter Druck und gibt die gewonnene Wärme an das Heizsystem ab, wobei es wieder verflüssigt wird und an Druck verliert.

Die Kosten für eine Wärmepumpe hängen vom gewählten Modell, den individuellen Heizanforderungen und den Standortbedingungen ab. Im Allgemeinen liegen die Preise zwischen 8.000 und 16.000 €.

1. Energieberater beantragen

Bevor Sie den Zuschuss beantragen können, müssen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz oder ein Fach­unter­nehmen beauf­tragen und sich eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. Die BzA enthält u. a. Angaben zur geplanten Heizung inklusive der förder­fähigen Gesamt­kosten sowie eine Bestätigung, dass die technischen Mindest-anforderungen eingehalten werden.

 

Zuge­lassen sind alle Expertinnen und Experten für Energie­effizienz, die in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind sowie alle Fach­unter­nehmer­innen und Fach­unter­nehmer.

 

Wir von ZW Energieberatung helfen Ihnen dazu gerne weiter.

2. Im Kundenportal „Meine KfW“ den Antrag stellen

Wenn Sie noch keinen Account im Kunden­portal „Meine KfW“ haben, dann registrieren Sie sich zuerst.

HINWEIS: Ihren bestehenden Account für das KfW-Zuschuss­portal können Sie für das Kunden­portal „Meine KfW“ nicht nutzen. Bitte registrieren Sie sich neu.

 

Registrieren

Starten Sie das Kundenportal „Meine KfW“, klicken Sie oben rechts auf „Anmelden“ und anschließend auf „Jetzt registrieren“. Wenn Sie alle Felder aus­gefüllt haben, klicken Sie auf „Registrieren“. Sie erhalten dann eine E-Mail mit einem Bestätigungs­link. Um die Registrierung abzu­schließen, klicken Sie auf den Link in der E-Mail. Der Bestätigungs­link ist 12 Stunden gültig. Nach Ab­schluss der Registrierung können Sie Ihren Zuschuss­antrag stellen.

 

Beantragen

Ihren Antrag stellen Sie direkt im Kundenportal „Meine KfW“.

Um einen Antrag stellen zu können, muss ein Lieferungs- oder Leistungs­vertrag vorliegen, in dem eine auf­schiebende oder auf­lösende Bedingung der Förder­zusage vereinbart wurde. Diesen müssen Sie im Zuge der Antrag­stellung als PDF-Datei hoch­laden. Aus dem Vertrag muss sich das voraus­sichtliche Datum der Um­setzung der beantragten Maß­nahme ergeben. Das Datum darf nicht außer­halb des Bewilligungs­zeitraums liegen.

AUSNAHME: Bei einem Vorhaben­beginn zwischen dem Datum der Veröffent­lichung der Förder­richtlinie im Bundes­anzeiger (29.12.2023) und dem 31.08.2024 kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nach­geholt werden. In diesem Fall ist die auf­schiebende oder auf­lösende Bedingung im Lieferungs- oder Leistungs­vertrag nicht verpflichtend.

BITTE BEACHTEN SIE: Die Änderung von Lieferungs- oder Leistungs­verträgen durch die nach­trägliche Auf­nahme einer auf­schiebenden bzw. auf­lösenden Bedingung ist nicht zulässig.

Für die Antrag­stellung benötigen Sie die BzA-ID (15-stellige Nummer) von Ihrer Bestätigung zum Antrag (BzA). Dieses Dokument wird Ihnen von Ihrer Expertin oder Ihrem Experten für Energie­effizienz bzw. von Ihrer Fach­unter­nehmerin oder Ihrem Fach­unter­nehmer ausgehändigt.

Wählen Sie den Zuschuss Heizungs­förderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) aus und machen Sie die erforderlichen Angaben zu Ihrem Vorhaben. Sobald Sie eine Zuschuss­zusage erhalten haben, wird der Zuschuss­betrag für Sie reserviert.

Das Zusage­schreiben und weitere Dokumente finden Sie im Kundenportal „Meine KfW“ unter „Meine Anträge“ oben links in der Menü­übersicht. Es erfolgt kein Post­versand dieser Doku­mente.

WICHTIG: Die angegebene Zuschuss­referenz benötigen Sie, wenn Sie eine Frage zu Ihrem Zuschuss haben.

3. Vorhaben umsetzen und identifizieren

Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie mit Ihrem Vorhaben starten. Innerhalb von 36 Monaten ab Zusage der KfW, müssen Sie das Vor­haben vollständig umgesetzt haben.

Haben Sie die Arbeiten abgeschlossen? Dann bestätigt Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz bzw. Ihre Fach­unter­nehmerin oder Ihr Fach­unter­nehmer die ordnungs­gemäße Durch­führung und erstellt eine „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) .

 

Identität nachweisen

Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst­genutzten Einfamilien­häusern weisen plan­mäßig ab September 2024 Ihre Identität nach.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Mehr­familien­häusern und Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften mit einer Maß­nahme am Gemeinschaftseigentum ist die Identi­fizierung plan­mäßig ab November 2024 möglich.

Die Identifizierung ist notwendig, um den Zuschuss an Sie aus­zahlen zu können. Dazu nutzt die KfW den SCHUFA-­Identitäts­Check, die Video-Identifizierung und das Postident-Verfahren der Deutschen Post.

Melden Sie sich im Kundenportal „Meine KfW“ mit Ihrem Benutzer­konto an und klicken Sie im Menü auf „Meine Anträge“. Anschließend öffnen Sie mit Klick auf „Zu den Details“ die Detail­ansicht Ihres Zuschuss­antrags. Mit einem Klick auf „Identifi­zierung starten“ beginnen Sie mit der Identi­fizierung. Folgen Sie an­schließend den weiteren An­weisungen.

Bei Förderbeträgen unter 15.000 Euro

Identifizieren Sie sich schnell und einfach per SCHUFA-Identitäts­Check. Dabei werden Ihre personen­bezogenen Informationen nur ab­geglichen und keine Daten gespeichert oder für eine Kredit­würdigkeits­prüfung genutzt.

Bei Förderbeträgen ab 15.000 Euro

per Video-Identifizierung

Während des Video­telefonats werden Sie von Mit­arbeitenden des von uns beauf­tragten Dienst­leisters (Verifeye Online) persön­lich unter­stützt. Das Video­telefonat kann mit einem Smart­phone oder Tablet durch­geführt werden. Das Video­gespräch wird zu Ihrem und unserem Schutz aufge­zeichnet. Es erfolgt keine Beratung zu unseren Förder­produkten.

per Postident

Drucken Sie den Post­ident-Coupon aus. Gehen Sie mit dem Coupon und einem gültigen Ausweis­dokument (Personal­ausweis oder Reise­pass) in eine Filiale der Deutschen Post. Dort über­nehmen die Mitarbeitenden der Deutschen Post die Identifizierung.

HINWEIS: Bitte senden Sie mit dem Post­ident-Coupon keine Rechnungen oder andere Unter­lagen an die KfW.

4. Nachweise hochladen

Ihre Arbeiten sind abge­schlossen und Sie haben Ihre Identität nach­gewiesen? Dann können Sie die Aus­zahlung des Zu­schusses beantragen. Dafür laden Sie Ihre Nachweise im Kundenportal „Meine KfW“ hoch, bestätigen die Umsetzung Ihres Vor­habens und geben Ihre Bank­verbindung an.

WICHTIG: Bitte reichen Sie Ihre Nachweise spätestens 36 Monate nach der Zusage durch die KfW und innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der letzten Rechnung ein. Ist die letzte Rechnung zur Durch­führung Ihres Vor­habens vor September 2024 (für selbst­nutzende Eigentümer­innen und Eigentümer in Einfamilien­häusern) beziehungs­weise November 2024 (für Eigentümer­innen und Eigentümer in Mehr­familien­häusern beziehungs­weise für Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften) aus­gestellt worden, haben Sie bis Ende Februar beziehungs­weise Mai 2025 Zeit, Ihre Nach­weise einzureichen

Und so funktioniert’s

 

Vorhaben bestätigen

Starten Sie das Kundenportal „Meine KfW“ und rufen Sie den Menü­punkt „Meine Anträge“ auf. Öffnen Sie bei Ihrem zuge­sagten Zuschuss­antrag die Detail­ansicht und klicken Sie auf „Nachweis einreichen“.

HINWEIS: Für die Nachweis­einreichung benötigen Sie die BnD-ID (15-stellige Nummer) von Ihrer Bestätigung nach Durch­führung (BnD). Dieses Dokument wird Ihnen von Ihrer Expertin oder Ihrem Experten für Energie­effizienz bzw. von Ihrer Fach­unter­nehmerin oder Ihrem Fach­unter­nehmer ausgehändigt.

Bestätigen Sie die Angaben von Ihrer Expertin oder Ihrem Experten für Energie­effizienz bzw. von Ihrer Fach­unter­nehmerin oder Ihrem Fach­unter­nehmer.

 

Nachweise hochladen

Gehen Sie zum nächsten Schritt und klicken Sie auf „Nachweis einreichen“. Laden Sie alle Rechnungen und Belege zu Ihrem Vorhaben hoch. Bei Bean­tragung des Klima­geschwindig­keits­bonus sowie des Einkommens­bonus sind weitere Dokumente erforderlich.

 

Bankverbindung erfassen

Bitte nennen Sie uns Ihre Bank­verbindung, um den Zuschuss später an Sie auszahlen zu können.

Bitte beachten Sie: Die Auszahlung des Zuschusses kann nur auf das Konto der antrag­stellenden Person beziehungs­weise auf das Konto der Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft erfolgen.

 

Zusammenfassung

Sie erhalten einen Überblick über Ihre Angaben sowie die hoch­geladenen Nachweise.

Bitte über­prüfen Sie Ihre Angaben. Eine nach­trägliche Änderung Ihrer Angaben oder das Ein­reichen weiterer Rechnungen ist dann nicht mehr möglich.

Sind alle Angaben korrekt, können Sie den Antrag verbindlich absenden. Nur so erhalten wir Ihre Unter­lagen zur Prüfung.

 

Auszahlung

Sobald wir die Prüfung Ihrer Nach­weise abge­schlossen haben, informieren wir Sie per E-Mail und über das Kundenportal „Meine KfW“ unter dem Menü­punkt „Meine Anträge“.

Nach erfolg­reicher Prüfung Ihrer Nach­weise erhalten Sie eine Auszahlungs­bestätigung. Diese finden Sie auch im Kundenportal „Meine KfW“ unter „Meine Anträge“ In der Aus­zahlungs­bestätigung erfahren Sie den Termin für die Aus­zahlung. In der Regel erfolgt die Aus­zahlung zum nächsten Monats­ende. Sollte uns bei der Prüfung auf­fallen, dass Ihre Nach­weise unvoll­ständig beziehungs­weise fehler­haft sind, informieren wir Sie per E-Mail.