Förderungen für energetische Sanierung und Heizungstausch in Rheinland-Pfalz

Regional. Zertifiziert. Unabhängig.

Die Energieberatung in Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei klimafreundlichen Investitionen und zeigt Ihnen, welche Förderprogramme Sie für Ihre Sanierung und den Heizungstausch nutzen können. Mit unserer Expertise maximieren Sie Ihre BAFA- und KfW-Fördermittel.

FÖRDERSERVICE

So fördern wir klimafreundliches Heizen: Das gilt 2024

30% Grundförderung

Profitieren Sie von der BAFA-Förderung für den Umstieg auf erneuerbare Energien. Dies stabilisiert Ihre Betriebskosten und schützt das Klima.

30%
Einkommens- abhängiger Bonus

Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen unter 40.000 Euro pro Jahr.

20% Geschwindigkeits-bonus

Tauschen Sie Ihre veraltete Heizung (Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung) bis 2028 und sichern Sie sich zusätzlich 20% Förderung für schnelles Handeln. Dies gilt auch für ältere Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind.

Bis zu 70% Gesamtförderung

Nutzen Sie regionale Fördermöglichkeiten in Kombination mit den Bundesprogrammen und sichern Sie sich bis zu 70% Gesamtförderung für Ihre Sanierungsmaßnahmen in Rheinland-Pfalz.

Schutz für Mieter

Mit einer Deckelung der Kosten für den Heizungstausch auf 50 Cent pro Quadratmeter und Monat. Damit alle von der klimafreundlichen Heizung profitieren.

Das passende
Förderprogramm für Hauseigentümer finden

Schon heute lohnen sich klimagerechte Investitionen in die Zukunft. Wir unterstützen Sie bei der Finanzierung mit unseren Förderprogrammen. Hier finden Sie einen Überblick über die Möglichkeiten, die sich Ihnen durch energetisches Bauen und Sanieren eröffnen.
Drei Männer sitzen zusammen an einem Tisch und schauen auf einen Laptop, während sie ein Projekt besprechen und lächeln.

Beratung

InfoEnergieberatung zur Sanierung von Wohngebäuden (energetische Bewertung des Istzustands, individueller Sanierungsfahrplan)
Fördersatzmax. 80 % der förderfähigen Ausgaben
förderfähige Kostenmax. 1.300 € für Ein-/Zweifamilienhäuser, max. 1.700 € für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten; bei Wohnungseigentümergemeinschaften zusätzlich 500 € für Erläuterung des Energieberatungsberichts in Eigentümerversammlungen oder Beiratssitzungen.
LinkMehr Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.
InfoSteuerlich gefördert werden Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung sowie die energetische Baubegleitung und Fachplanung an eigengenutzten Wohnimmobilien. Eine steuerliche Förderung ist nur alternativ – nicht zusätzlich – zur Zuschuss- bzw. Kreditförderung möglich.
FördersatzEinzelmaßnahmen: 20 % der Aufwendungen, verteilt über 3 Jahre
 Energetische Baubegleitung und Fachplanung: 50 % der Aufwendungen, verteilt über 3 Jahre
förderfähige Kostenmax. 40.000 €, verteilt über 3 Jahre
LinkMehr Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.
InfoEnergetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden, bei der Errichtung von Effizienzhäusern und energetischen Sanierungen, bei denen eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird.
Fördersatzmax. 50 % der förderfähigen Kosten
förderfähige Kosten
  • Bei Einzelmaßnahmen (BEG EM): max. 2.000 € pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern und 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern (insgesamt max. 20.000 € pro Zuwendungsbescheid)
  • Bei Wohnhäusern (BEG WG): max. 4.000 € pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern und 10.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern (insgesamt max. 40.000 € pro Zuwendungsbescheid)
LinkMehr Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.
InfoEnergieberatung durch qualifizierte Fachleute bundesweit in Beratungsstellen; Energie-Checks zu Hause zu allen relevanten Themen wie Heizung, Solaranlage, Gebäudehülle
förderfähige KostenAufgrund der BMWK-Förderung ist der „Basis-Check“ bei Ihnen zuhause kostenlos, der „Eignungs-Check-Heizung“, „Gebäude-Check“, „Heiz-Check“, „Detail-Check“, „Solarwärme-Check“ und der „Eignungs-Check Solar“ kosten jeweils 30 €; für einkommensschwache Haushalte sind Beratungsangebote kostenfrei. Telefonische Beratung und Beratung per E-Mail sind generell kostenlos
LinkMehr Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.

Sanieren

Info

Heizungsanlagen (u.a. Solarthermie, Wärmepumpe, Biomasseanlage, Anschluss Gebäude-/Wärmenetz, Errichtung, Umbau oder Erweiterung Gebäudenetz)

Gebäudehülle (Dämmung Wände, Dach, Keller, Austausch Fenster/Türen, sommerlicher Wärmeschutz)

Anlagentechnik (Lüftungsanlagen, Efficiency Smart Home)

Heizungsoptimierung

Fachplanung und Baubegleitung

Fördersatz

1. Heizungstausch:
30 % Grundförderung
20 % Klimageschwindigkeits-Bonus
30 % Einkommensbonus
→ 30 bis max. 70 % für den Heizungstausch für private Selbstnutzer

2. Effizienz-Einzelmaßnahmen:
15 % für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung,
ggf. plus 5 % bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)

3. Ergänzungskredit:
Zinsvergünstigter Kredit von 2,5 % für erste Zinsbindungsfrist (nur bei Förderzusage erhältlich)

50 % Fachplanung und Baubegleitung

förderfähige Ausgaben

Heizungstausch: max. 30.000 €

Sonstige Effizienzmaßnahmen: zuzüglich 30.000 € bis max. 60.000 € (mit iSFP)
max. 90.000 € möglich

Ergänzungskredit: max. Kreditsumme 120.000 €

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InfoSanierung zum Effizienzhaus
FördersatzZinsverbilligter Kredit mit bis zu 20 % Tilgungszuschuss und Zinsvergünstigung
förderfähige KostenFörderfähige Kosten max. 150.000 € je Wohneinheit
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Bauen

InfoNeubau oder Ersterwerb eines Effizienzhauses
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